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Handwerkerbonus (für 2025er Leistungen)

  • Gültigkeit: Leistungen, die zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht wurden.

  • Einreichfrist: Bis spätestens 28. Februar 2026.

  • Förderhöhe: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.500 € pro Person/Wohneinheit (für 2025).

  • Beantragung: Online über handwerkerbonus.gv.at (Stand: 1. März 2025).


Was kommt ab 2026?

  • Sanierungsoffensive 2026: Eine neue, größere Förderung für thermische Sanierungen (z. B. Dämmung, Fenster, Heizungstausch) startet 2026 und läuft bis 2030. Sie hat eigene Budgets und Regeln (bis 30 % Förderung), wird separat beantragt und ist nicht der klassische "Handwerkerbonus".

  • Landesspezifische Boni: In einzelnen Bundesländern können ab 2026 neue oder erweiterte Zuschüsse für Arbeitnehmer verfügbar sein (z. B. in NÖ), über die Sie sich bei Finanz.at oder den Landesstellen informieren können.


Fazit: Der klassische Handwerkerbonus endet mit dem Februar 2026 für 2025er-Leistungen. Für 2026 selbst gibt es neue, breitere Förderungen (wie die Sanierungsoffensive) und regionale Angebote.