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In Kärnten fallen Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen in die Wohnbauförderung. Alle Informationen zu Photovoltaik-Anlagen und Wohnbauförderung finden Sie in den Richtlinien zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz.
Mit dem Solar-Potenzial-Kataster kann man das Solarpotenzial am Wohnort einfach ermitteln. Hier geht es zur interaktiven Karte: Solarpotenzialkataster Kärnten
Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität mit bis zu 350 Euro/kWh gefördert. Dabei kommen 50 % der anerkennbaren Investitionskosten für den Baukostenzuschuss in Frage. Die Förderung ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden
Stand: 09.05.2019. Für die Angaben auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen. Es gelten in jedem Fall die aktuellen Vorgaben des Klima- und Energiefonds, der österreichischen Bundesregierung und der Länder. Diese sind den jeweiligen Webseiten zu entnehmen, siehe "Wichtige Links".
Alles was Sie über die österreichweite Förderung für Photovoltaikanlagen wissen sollten und die wichtigsten Links finden Sie hier: Was wird gefördert? Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Weiter lesenDer Klima- und Energiefond unterstützt österreichweit die Errichtung von Photovoltaik und Stromspeichern. Wir haben das Einreichverfahren Schritt für Schritt übersichtlich zusammengefasst.
Weiter lesenWir haben alle Informationen und Links über die Förderung von Wärmepumpen in Österreich übersichtlich zusammengefasst: Fördergegenstand, -voraussetzungen, -antrag.
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